Informationen und Regeln

  • Buchungssystem

    Plätze 1-3 können bis max. 36 Stunden vor Spielbeginn reserviert werden.
    Plätze 4-6 dürfen bis max. 1 Stunde vor Spielbeginn reserviert werden.
    Nähere Informationen sind unter dem Reiter Buchungssystem zu finden.

  • Getränkeversorgung

    Im Tennisheim steht ein gut bestückter Getränkeautomat. Flaschenweine und Sekt erhalten Sie von allen Ausschussmitgliedern. Zusätzlich ist der Kühlschrank im Clubheim in der Regel mit Wein bestückt. Sehen Sie die Preisliste ein und bedienen Sie sich. Das entsprechende „Kässle“ steht am Tresen. Hier gilt das Prinzip Eigenverantwortung.
    Helft mit, dass „die Kasse stimmt“!
    Gläser usw. stehen im Barbereich zur Verfügung und müssen nach Gebrauch gespült wieder zurückgestellt werden. Sollten Getränke mit auf die Plätze genommen werden, bitte die leeren Flaschen und Gläser wieder zurückbringen.

  • Gäste- und Passivstunden

    Kosten pro Stunde und Gast/Passives Mitglied:
    • Erwachsene -> € 10,00
    • Schüler/Studenten/Azubis bis 25 Jahre -> € 5,00
    • Kind/Schüler < 18 Jahren -> € 2,50
    • Preisdeckelung pro Stunde bei 20,00 €

    Gäste sind im Buchungssystem mit Vor- und Nachname, Status (Erw./Jug./Schüler/Azubi/
    Student) und dem Heimatverein anzugeben.
    Gäste dürfen nur in Verbindung mit einem TA Mitglied (aktiv oder passiv) auf der Anlage
    Tennisspielen.
    Passivmitglieder müssen ab der sechsten gespielten Stunde, pro gespielte Stunde eine
    halbe Arbeitsstunde ableisten (maximal 4 Stunden). Regeln Arbeitsstunden siehe Punkt Arbeitsstunden.

  • Arbeitsstunden

    Zu leisten sind von jedem aktiven Mitglied, das im laufenden Jahr das 19. Lebensjahr beendet, acht Arbeitsstunden. Bei „vielspielenden“ Passivmitglieder richtet sich der Stundensatz nach den gespielten Stunden und beträgt maximal 4 Stunden.
    Zu leisten sind von jedem aktiven Mitglied, das im laufenden Jahr das 19. Lebensjahr beendet, acht Arbeitsstunden. Bei „vielspielenden“ Passivmitglieder richtet sich der Stundensatz nach den gespielten Stunden und beträgt maximal 4 Stunden. Weibliche aktive Mitglieder haben Arbeitsstunden das letzte Mal in dem Jahr abzuleisten, in welchem sie ihr 62. Lebensjahr vollendet haben. Männlich aktive Mitglieder haben Arbeitsstunden das letzte Mal in dem Jahr abzuleisten, in welchem sie ihr 65. Lebensjahr vollendet haben. Arbeitsstunden können innerhalb der eigenen Familie (z.B. Kinder und Ehepartner) übertragen werden. Nichtmitglieder können keine anrechenbaren Arbeitsstunden leisten. Eine darüberhinausgehende Übertragung auf andere Mitglieder und Folgejahre kann nicht erfolgen. Die geleisteten Arbeitsstunden werden vom Mitglied auf den verteilten Arbeitskarten erfasst, müssen vom Einsatzleiter abgezeichnet werden und sind bis zum 30. November dem Kassier zur Abrechnung zu übergeben. Jedes Mitglied ist für die Erfassung selbst verantwortlich. Arbeitsstunden, welche bis zum 30. November nicht nachgewiesen sind, werden mit 15 € pro Stunde in Rechnung gestellt und bis zum Ende des laufenden Jahres abgerechnet. Arbeiten die nach der Frist geplant sind bzw. erledigt werden, können nur für das neue Jahr angerechnet werden.

    Möglichkeiten zur Ableistung von Arbeitsstunden sind:

    • Pflege der Außenanlage (nach geleisteten Stunden)
    • Frühjahrsputz des Tennisheims (nach geleisteten Stunden)
    • Renovierung des Tennisheims (nach geleisteten Stunden)
    • Instandhaltung der Tennisplätze (nach geleisteten Stunden)
    • Ausrichten eines Stammtisches (6 Std. pro Stammtisch)
    • Kuchenspende (1/2 Stunde pro Kuchen, max. 1 Stunde pro Jahr)
    • Mithilfe bei Veranstaltungen der Tennisabteilung (nach gel. Stunden)
    • Neuen Sponsor finden (abhängig von der Höhe des Wertes)
  • Flutlicht

    Um auch bei einsetzender Dämmerung unsere Sportart ausüben zu können, kann das Flutlicht auf den Plätzen 2 & 3 für einen Unkostenbeitrag von 2,50 Euro pro halbe Stunde genutzt und über unser „Kässle“ bezahlt werden. Da dies ebenfalls in Eigenverantwortung erflogt, bitten wir auch hier um Ehrlichkeit der Nutzer!